DSU-Grundsatzprogramm

Grundsatzprogramm

November 2006

Inhaltverzeichnis

Selbstverständniß und Auftrag

I. Unser Verständnis vom Menschen
1. Würde des Menschen und Verantwortung
2. Gleichberechtigung
3. Konfliktlösung
4. Irrtum und Schuld
II. Unsere Grundwerte
5. Freiheit, Solidarität, Gerechtigkeit und ökologische Verantwortung
Freiheit
6. Verantwortete Freiheit
7. Entfaltung in der Gemeinschaft
8. Freiheit und soziale Gerechtigkeit
9. Weniger Staat, mehr Freiheit 
10. Selbstverantwortung und Mitverantwortung
11. Leistung .
12. Wehrhafte Demokratie
Solidarität
13. Soziale Natur des Menschen
14. Der einzelne und die Gemeinschaft
15. Solidarität und soziale Sicherheit
Gerechtigkeit
16. Gleiches Recht für alle 
17.Chancengerechtigkeit
18. Anerkennung der Leistung
19. Ausgleichende Gerechtigkeit
20. Mensch und Umwelt
21. Umwelt in ihrer Vielfalt
22. Grundsätze des Umweltschutzes
III. Der Staat
23. Staat als Rechts- und Friedensgemeinschaft
24. Sozialstaat
25. Verfassung des deutschen Volkes
26. Das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes und die Souveränität Deutschlands
27. Bereinigung des kommunistischen Unrechts
28. Innere Sicherheit
29. Verteidigung der Freiheit
30. Deutschland ist kein Einwanderungsland
31. Kirche und Religionsgemeinschaften
IV. Entfaltung der Person
Familie
33. Ehe und Familie
34. Eltern und Kinder, Verantwortung und Autorität
35. Familie 
36. Schutz des ungeborenen Lebens
37. Familienlastenausgleich
38. Wohnungen und Kindereinrichtungen
39. Familie und Gesellschaft
40. Jugend und Gesellschaft
Bildung, Wissenschaft und Kunst
41. Bildungspolitik
42. Chancengleichheit im Bildungswesen
43. Verantwortung des Staates
44. Schule und Eltern
45. Allgemeinbildende Schulen
46. Bildungsziele
47. Schule und Lehrer
48. Berufliche Bildung
49. Hochschulen
50. Erwachsenenbildung
51. Wissenschaft und Forschung
52. Medien
53. Kunst und Kultur
Arbeit und Freizeit
54. Beschäftigungspolitik
55. Menschliche Arbeitswelt
56. Freiheitliche Gestaltung der Arbeitszeit
57. Selbstständigkeit und Freiheit der Berufswahl
58. Umfassendes Verständnis von Arbeit
59. Freizeit
60. Sport und Spiel.
61. Verbände und Vereine
V. Soziale Marktwirtschaft.
62. Freiheit als Fundament
63. Wirtschafts- und gesellschaftspolitisches Programm
64. Grundsätze einer wirtschaftlichen Ordnungspolitik
65. Freiheit und Wohlstand 
66. Markt und soziale Gerechtigkeit
67. Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik
Wirtschaftsordnung
68. Staatliche Ordnungspolitik
69. Sicherung des Wettbewerbs
70. Mittelstand und Selbständigkeit
71. Verbraucherpolitik.
72. Eigentum
73. Mitbestimmung
74. Tarifautonomie
75. Wirtschaftliche Ziele
76. Verkehr 
Öffentliche Aufgaben
77. Begründungszwang für staatliche Tätigkeit
78. Prinzipien der Sozialen Markwirtschaft auch außerhalb der gewerblichen Wirtschaft
79. Steuer- und Finanzpolitik 
79 a) Kommunalpolitik 24
Landwirtschaft

80. Agrarpolitik für einen freien deutschen Bauernstand
Soziale Ordnung
81. Aufgaben der Sozialpolitik
82. Gesundheitspolitik
83. Ältere Menschen und Solidargemeinschaft
84. Integration behinderter Menschen
85. Soziale Sicherung
VI. Lebensraum Umwelt
86. Umweltpolitik
87. Rohstoff- und Energieversorgung
88. Wohnen und Wohnumwelt
VII. Deutschland in der Welt 29
89. Deutschland in Europa
90. Recht auf Heimat und Volksgruppenrechte
91. Deutschland und die Vereinten Nationen
92. Entwicklungspolitik
VIII. Unser Weg in die Zukunft
93. Ziele unserer Politik

Selbstverständnis und Auftrag

Die DSU ist eine Volkspartei, in der Bürger aller sozialen Schichten zusammenarbeiten.

Die DSU ist die unbelastete Partei, die aus der gewaltfreien Revolution in Mitteldeutschland
entstanden ist und diese mitgestaltet hat. Die Mitglieder der DSU sind sich ihrer
Verantwortung für den Mitmenschen, die Gesellschaft, den demokratischen Rechtsstaat
sowie die Einheit, Freiheit und Erhalt unseres deutschen Volkes in seinem Vaterland bewußt.

Die DSU setzt sich für gleiche Lebensverhältnisse in Deutschland ein.

Die DSU sieht die Grundlage ihrer politischen Arbeit in einem Menschenbild, das von
christlich-abendländischen Werten geprägt ist.

Die DSU weiß sich der Geschichte und dem geistig-kulturellen Erbe des deutschen Volkes
verpflichtet. In Verantwortung vor Gott und den Menschen vertritt sie die Rechte und
Interessen des Einzelnen und der verschiedenen sozialen Gruppen. Die DSU tritt für einen
gerechten Ausgleich unter ihnen ein.

Die DSU ist eine konservative Partei, weil sie sich einer dauerhaften Werteordnung
verpflichtet weiß. Sie ist eine demokratische Partei, weil sie für die Grundrechte des Bürgers
und seine Freiheit eintritt. Sie ist eine soziale Partei, weil sie sich für ein menschenwürdiges
Dasein jedes einzelnen einsetzt.

Die DSU erfüllt ihren Auftrag in und für Deutschland.

I. Unser Verständnis vom Menschen
1. Würde des Menschen und Verantwortung
Wir bekennen uns zur unantastbaren Würde des Menschen. Wir achten jeden Menschen als
eine einmalige und unverfügbare Person. Dies gilt gleichermaßen für den ungeborenen
Menschen.

Der Mensch ist zur freien Entfaltung im Zusammenleben mit anderen Menschen geschaffen.
Er ist zur sittlichen Entscheidung befähigt, und trägt deshalb für sein Verhalten
Verantwortung. Sein Leben und die Welt in Freiheit zu gestalten ist Gabe und Aufgabe des
Menschen.

2. Gleichberechtigung
Frauen und Männer sind gleichberechtigt.

3. Konfliktlösung
Unterschiede der Meinungen und Interessen können zu Konflikten führen. Sie sollen offen
und in gegenseitiger Achtung ausgetragen und dadurch fruchtbar gemacht werden. Im Streit
um den besten Weg muß jeder seinen Standpunkt selber verantworten. Kein Mensch verfügt
über die absolute Wahrheit. Niemand darf daher seinen Willen einem anderen aufzwingen.

4. Irrtum und Schuld
Jeder Mensch ist Irrtum und Schuld ausgesetzt. Diese Einsicht bewahrt uns vor der Gefahr
einer starren oder gar totalitären Politik. Sie läßt uns den Menschen sachlich sehen und gibt
unserer Leidenschaft in der Politik das menschliche Maß.

II. Unsere Grundwerte
5. Freiheit, Solidarität, Gerechtigkeit und ökologische Verantwortung
Wir treten ein für die Grundwerte Freiheit, Solidarität, Gerechtigkeit und Bewährung der
Schöpfung in ökologischer Verantwortung.

Freiheit

6. Verantwortete Freiheit
Der Mensch ist frei. Der Mensch soll vernünftig und verantwortlich entscheiden und handeln.
Wer Freiheit für sich fordert, muß die Freiheit seines Mitmenschen anerkennen. Die Freiheit
des anderen bedingt und begrenzt die eigene Freiheit. Freiheit umfaßt Rechte und Pflichten.
Ziel unserer Politik ist es, den Menschen den notwendigen Freiheitsraum zu verschaffen.

7. Entfaltung in der Gemeinschaft
Um sich frei entfalten zu können, muß jeder Mensch lernen, in der Gemeinschaft mit
anderen zu leben. Wer sich von jeder mitmenschlichen Verpflichtung lösen und von jedem
Verzicht befreit sein möchte, macht sein Leben nicht frei, sondern arm und einsam. Es gibt
Abhängigkeiten, die den Menschen erniedrigen, und die wir abschaffen wollen. Aber es gibt
auch Bindungen, in denen sich Freiheit erst entfaltet.

8. Freiheit und soziale Gerechtigkeit
Soziale Gerechtigkeit ist Voraussetzung für ein friedliches Miteinander in Freiheit. Daher ist
es Aufgabe unserer Politik, der Not zu wehren, unzumutbare Abhängigkeiten zu beseitigen
und die materiellen Bedingungen der Freiheit für alle zu sichern. Persönliches Eigentum
sichert den Freiheitsraum des einzelnen für eine individuelle und eigenverantwortliche
Lebensgestaltung. Freie Entfaltung der Person wächst auf dem Boden der
Chancengleichheit.

9. Weniger Staat, mehr Freiheit
Zur Verwirklichung der Freiheit gehört die eigenverantwortliche Lebensgestaltung. Deshalbmuß der Staat auf die Übernahme von Aufgaben verzichten, die der einzelne Bürger allein,
in der Familie und im freiwilligen Zusammenwirken mit anderen ebenso gut leisten kann.

10. Selbstverantwortung und Mitverantwortung
Freiheit verwirklicht sich durch Selbstverantwortung und Mitverantwortung im praktischen
Leben.

Der Bürger soll wirkliche Freiheit in der Familie, Nachbarschaft, Arbeitswelt und Freizeit
sowie in Gemeinde und Staat erfahren und verwirklichen. Er soll auswählen und
entscheiden, teilnehmen und mitverantworten können.

Er darf weder in die Rolle des Bevormundeten gedrängt noch zum bloßem Empfänger
staatlicher Leistungen erniedrigt werden. Er muß sich gegen bürokratischen Zugriff und
gegen die Verführung durch freiheitsfeindliche Ideologien wehren können. Nur
selbstständiges Urteil und verantwortliche Mitarbeit schützen ihn davor, das Opfer totalitärer
Systeme zu werden.

11. Leistung
Die eigene Leistung gehört zur freien Entfaltung der Person. Eigene Leistungsfähigkeit zu
erfahren, ist eine wichtige Quelle der Lebenskraft. Für jeden im Rahmen seiner
Möglichkeiten, auch für die Schwächeren, ist Leistung ein unentbehrlicher Antrieb. Es gilt
daher, persönlichen Leistungswillen und Initiative anzuerkennen und zu fördern.

12. Wehrhafte Demokratie
Zur Freiheit gehört die Bereitschaft, sie nach außen und innen zu schützen und zu
verteidigen.

Solidarität

13. Soziale Natur des Menschen
Solidarität heißt, füreinander dazusein, weil der einzelne und die Gemeinschaft darauf
angewiesen sind. Solidarität verbindet die Menschen untereinander und ist Grundlage jeder
Gemeinschaft.

14. Der einzelne und die Gemeinschaft
Die Gemeinschaft steht für den einzelnen ein. Er hat Anspruch auf persönliche Zuwendung
und Hilfe. Das ist sein Recht auf Solidarität. Der einzelne steht aber auch für die
Gemeinschaft aller ein. Das ist seine solidarische Pflicht. Solidarität erfordert persönliche
Leistung und gibt ihr den sozialen Sinn.

15. Solidarität und soziale Sicherheit
Die soziale Sicherheit beruht auf der Solidarität. Gemeinschaftlich sind die Risiken
abzusichern, die der einzelne nicht allein bewältigen kann. Der einzelne hat ein Recht auf
Sicherheit und Geborgenheit. Mit seiner Arbeit und Leistung trägt jeder einzelne dazu bei,
daß die Gemeinschaft aller für den einzelnen eintreten kann. Solidarität verbietet den
Mißbrauch sozialer Sicherungssysteme.

Gerechtigkeit

16. Gleiches Recht für alle
Gerechtigkeit verlangt gleiches Recht für alle. Recht muß vor Willkür und Machtmißbrauch
schützen und die Freiheit garantieren. Unsere besondere Fürsorge gilt den schwachen und
denen, die unsere Hilfe brauchen, um ihr Recht wahrzunehmen.

17.Chancengerechtigkeit

Gerechtigkeit gibt jeden die gleiche Chance, sich frei zu entfalten und für sich und für andere
Verantwortung zu übernehmen. Chancengerechtigkeit zielt nicht auf Gleichmachung der
Menschen, sondern fördert ihre Vielfalt, da jeder seine Chancen nur nach ganz
unterschiedlichen persönlichen Anlagen nutzen kann.

18. Anerkennung der Leistung
Gerechtigkeit schließt die Anerkennung persönlicher Anstrengung und Leistung ein. Jeder
soll die Möglichkeit haben, seine Lebensbedingungen durch eigenen Einsatz zu verbessern
und zu gestalten. Leistung muß sich lohnen.

19. Ausgleichende Gerechtigkeit
Gerechtigkeit gebietet, ausgleichende Maßnahmen zugunsten derer zu treffen, die sonst
zurückbleiben würden. Hilfe muß vor allem jenen zukommen, die nur unzureichend zur
Selbsthilfe befähigt sind und ihre Belange nicht wirkungsvoll öffentlich vertreten und
durchsetzten können.

Zur ausgleichenden Gerechtigkeit gehört jedoch auch, daß die Gesellschaft prüft, inwieweit
solche Menschen ihren Beitrag für das Ganze leisten können.

Ökologische Verantwortung

20. Mensch und Umwelt
Der Mensch ist als Teil der Schöpfung berufen, diese sowohl zu nutzen als auch zu
bewahren. Diese Verantwortung des Menschen ist nur wahrnehmbar, wenn die Umwelt nicht
allein nach dem Nutzen für den Menschen, sondern als eigenes, nicht verfügbares Gut
betrachtet wird.

21. Umwelt in ihrer Vielfalt
Die Umwelt umfaßt die Güter der Natur, also Boden, Wasser, Luft, Tiere und Pflanzen,
ebenso wie die vom Menschen gestaltete Natur, und damit die Landschaft in ihrer Vielfalt,
Schönheit und historischen Prägung. Natur- und Heimatverbundenheit sind unsere
besonderen Anliegen.

22. Grundsätze des Umweltschutzes
Es genügt nicht, den Schutz der Umwelt auf die Minderung oder Behebung von Schäden zu
beschränken. Die Verantwortung des einzelnen für die Natur gebietet, vorbeugend wirksam
zu werden.

Umwelterziehung ist eine Bildungsaufgabe. Der Umweltschutz ist ein konsensfähiges
politisches Ziel, bedarf des Beitrages jedes einzelnen Bürgers, vor allem aber der Bildungs-
und Erziehungsbereiche in den Schulen zur Fundierung und Stärkung des nötigen
Umweltbewußtseins unserer Bürger.

III. Der Staat
23. Staat als Rechts- und Friedensgemeinschaft
Für die DSU ist der Staat die zur Lösung gemeinschaftlicher Probleme und zur Sicherung
der Rechts- und Friedensgemeinschaft geschaffene Institution freier und verantwortlicher
Bürger. Grundlage dafür ist die Rechtsstaatlichkeit. Freiheit, Solidarität und Subsidiarität sind
die Ordnungsprinzipien für den demokratischen Rechts- und Sozialstaat genauso wie für
eine offene Gesellschaft. Die individuelle Selbstentfaltung des Bürgers und die Geltung der
Grundrechte sind unantastbar.

Nur ein starker Staat, rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet und mit Autorität
ausgestattet, besitzt die notwendige Handlungsfähigkeit und die Kraft, die Freiheit des
einzelnen Bürgers zu sichern und für soziale Gerechtigkeit zu sorgen.

24. Sozialstaat
Die DSU bekennt sich zum Sozialstaat. Dieser ist nach dem Prinzip der Solidargemeinschaft
begründet und begrenzt. Der Sozialstaat hat die Pflicht, die eigenständige und
selbstverantwortliche Lebensführung der Bürger zu unterstützen, die soziale Gerechtigkeit
für alle zu verwirklichen und die besondere Fürsorge den Armen und Schwachen
angedeihen zu lassen.

25. Verfassung des deutschen Volkes
Das Grundgesetz in Deutschland hat sich bewährt. Der Schutz von Grundrechten der Bürger
war in keiner Epoche der deutschen Geschichte in diesem Umfang gewährleistet.

Deshalb sollte eine neue deutsche Verfassung in Vollzug des Artikels 146 GG dieses im
Kern nicht antasten. Seine tragenden Prinzipien sind jedoch durch mehr direkte
Bürgerbeteiligung zu ergänzen.

Plebiszite müssen in Kernfragen der Politik und Gesellschaft künftig die repräsentative
Demokratie ersetzen, um eine größere Legitimation und Willensübereinstimmung zwischen
Regierenden und dem Volk zu erreichen.

Die Vorschläge in Artikel 5 des Vertrages über die Herstellung der Einheit Deutschlands sind
zu berücksichtigen.

Die DSU tritt ein:

a) für die Änderung des Asylrechts in ein Gnadenrecht. Der deutsche Bundestag
entscheidet durch Beschluß, aus welchen Ländern, die die Menschenrechte
missachten, politisch Verfolgte aufzunehmen sind. Asylbewerbern ist abweichend von
Artikel 19 Abs. 4 GG kein Recht zur gerichtlichen Erzwingung ihrer Aufnahme
einzuräumen.

b) für eine Ergänzung des Art. 12 GG. Die Bundesrepublik ist zu verpflichten,
entsprechend Art. 6 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte eine produktive Vollbeschäftigung für Deutsche unter Wahrung der
politischen und wirtschaftlichen Grundfreiheiten anzustreben.

c) für eine Verankerung des Umweltschutzes. Die natürlichen Grundlagen des Lebens
sind unter den besonderen Schutz des Staates zu stellen.

26. Das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes und die Souveränität
Deutschlands
Das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes und die Souveränität Deutschlands sind
zu wahren. Das deutsche Volk entscheidet frei über seinen politischen Status, seine
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung. Eine Übertragung von Rechten an
überstaatliche Einrichtungen darf dies nicht in Frage stellen und hat deshalb nur dort zu
erfolgen, wo internationale Zusammenarbeit unabweisbar nötig ist und die entsprechenden
Probleme nicht ebenso gut oder besser auf nationaler Ebene zu lösen sind.

27. Bereinigung des kommunistischen Unrechts
Die Opfer des SED-Regimes sind angemessen zu entschädigen. Die von den Gerichten der
SBZ und der DDR verhängten politischen Unrechtsurteile sind aufzuheben.

Die DSU fordert die umfassende Rehabilitierung der Opfer des SED-Regimes und des
Stalinismus. Die DSU fordert, dass die SED und der DDR-Staatsicherheitsdienst zu
kriminellen Vereinigungen erklärt werden.

Auch die von der sowjetischen Besatzungsmacht inhaftierten sind zu entschädigen und zu
rehabilitieren. Die vom SED-Regime aus dem Grenzsperrgebiet der ehemaligen DDR
Zwangsausgesiedelten und die Bürger der ehemaligen DDR, die durch politisch motiviertes
Verwaltungsunrecht erheblich geschädigt worden sind, müssen einen Ausgleich erhalten.
Für die Entschädigung ist das von der SED auf die PDS übergegangene Vermögen insoweit
heranzuziehen, als es nicht früheren Berechtigten oder deren Rechtsnachfolgern
zurückzugeben ist.

Die DSU setzt sich mit großem Nachdruck für den Neuaufbau von öffentlichen Verwaltungen
und Institutionen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ein. Es muß dafür gesorgt werden,
dass diejenigen, die dem SED-Regime willfähige Handlanger waren oder sich gegen die
Menschenrechte und das Völkerrecht schuldig gemacht haben, aus diesen Bereichen
konsequent entfernt werden. Entsprechend soll insbesondere denen, die als Folge ihrer
Weigerung zur aktiven Mitarbeit am SED-Regime berufliche Aufstiegschancen verloren
haben, die Möglichkeit zur Mitwirkung am Neuaufbau gegeben werden.

28. Innere Sicherheit
Sprunghaft gestiegene Kriminalität und gesunkene Aufklärungsquoten haben zu einer
spürbaren Unsicherheit der Bevölkerung geführt.
Das Wachsen der organisierten Kriminalität in- und ausländischer Banden, die zunehmende
Bewaffnung und Brutalität der Verbrecher verlangen ein entschiedeneres Handeln der für die
innere Sicherheit zuständigen Behörden. Bei schwerer Kriminalität ist der vorbeugenden
Bekämpfung und Tataufklärung Vorrang vor Datenschutz zu geben.

Die Aufklärung, vor allem der Jugend, ist zu verstärken. Notwendig ist ein härteres Vorgehen
gegen Rauschgiftsyndikate. Die Rauschgiftsüchtigen sind aber nicht nur deren Opfer,
sondern zum Teil auch durch eigene Schuld in Abhängigkeit geraten. Wegen der
Beschaffungskriminalität sind sie eine Gefahr für die Bevölkerung.

Leichtfertigkeiten der für den Strafvollzug Verantwortlichen haben zu vielen Ausbrüchen
geführt. Die von verurteilten Straftätern während des Freigangs und Urlaubs verübten
Verbrechen müssen Anlaß sein, die allzu großzügige Handhabung des
Strafvollzugsgesetzes zu überprüfen.

Die Polizei benötigt eine bessere personelle und materielle Ausstattung. Die Polizeibeamten
treten tagtäglich für den Rechtsstaat ein. Sie verdienen mehr Rückendeckung durch die
politische Führung. Hierzu gehört auch eine leistungsgerechte Besoldung, die dem
schwierigen Dienst, der großen Verantwortung des einzelnen Beamten und den Gefahren,
denen er ausgesetzt ist, entspricht.

29. Verteidigung der Freiheit
Der Frieden in der Welt verlangt entscheidende Schritte zur Verringerung der Truppen und
der atomaren Waffen. Deutschland ist mit dem Verzicht auf atomare Waffen und der
Verpflichtung zur Verringerung der Bundeswehr mit gutem Beispiel vorangegangen. Von den
Atommächten sind weitere Vereinbarungen über die atomare Abrüstung zu fordern.

Die Freiheit des deutschen Volkes ist ein unverzichtbares Gut und muß verteidigt werden.
Die Bundeswehr ist eine Wehrpflichtarmee. Sie muß in Umfang, Ausbildung und Ausrüstung
ihrem Verteidigungsauftrag gerecht werden können. Gut ausgebildete Reservisten ergänzen
bei Bedarf die aktiven Streitkräfte.

Deutschland ist verlässlicher Partner des Nordatlantischen Bündnisses, das auch in Zukunft
ein Garant unserer Freiheit und Sicherheit ist. Die DSU setzt sich dafür ein, dass ost- und
südeuropäische Staaten in die NATO politisch eingebunden werden, wenn sie es wünschen
und Gewähr dafür bieten, zur weiteren Entwicklung friedlicher internationaler Beziehungen
beizutragen. Die politische Aufgabe des Bündnisses muß in der Zukunft größere Bedeutung
erlangen.

Die DSU respektiert die Gewissensentscheidung derjenigen Wehrpflichtigen, die statt des
Wehrdienstes einen zivilen Ersatzdienst ableisten wollen unter Berücksichtigung der
Prinzipien einer konsequenten Wehrgerechtigkeit.

30. Deutschland ist kein Einwanderungsland
Deutschland ist weder nach der Größe des Landes noch nach den Möglichkeiten des
Arbeitsmarktes ein Einwanderungsland.

Eine weitere Zunahme des Anteils von Ausländern an der Gesamtbevölkerung ist deshalb
nicht vertretbar. Daher kann es auch keine Einwanderungsquoten geben. Ein Wahlrecht für
Ausländer ist nicht vereinbar mit dem Verfassungsgrundsatz, dass Deutsche über ihre
Regierung, Verwaltung und Gesetzgebung zu entscheiden haben.

Die DSU will in Deutschland keine sogenannte „multikulturelle Gesellschaft“, weil dadurch
die deutsche Identität verloren ginge und schwere Konflikte ausgelöst würden.

31. Kirche und Religionsgemeinschaften
Wir bekennen uns zur Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Kirchen und
Religionsgemeinschaften. Wir fördern ihren Beitrag, ihre Mitverantwortung und ihre
Mitgestaltung für das Gemeinwohl. Entscheidend ist die gesicherte Freiheit der
Verkündigung, die sich auf die Existenz des ganzen Menschen bezieht. Das Recht der
Kirchen und Religionsgemeinschaften, ihre eigenen Angelegenheiten selbständig zu ordnen,
muß ebenso unantastbar bleiben wie ihre Freiheit, sich in der Gesellschaft zu verwirklichen.
Wir anerkennen, gerade in dieser Zeit, die vorbildlichen Leistungen der Kirchen im
praktischen Dienst am Nächsten und an der Gesellschaft und werden für ihren Fortbestand
eintreten.

IV. Entfaltung der Person
Familie

33. Ehe und Familie
Ehe und Familie haben sich als die beständigsten Formen menschlichen Zusammenlebens
erwiesen. Weder der Staat noch andere gesellschaftliche Lebensformen können sie
ersetzen. Die Familie ist als Lebens- und Erziehungsgemeinschaft der erste und wichtigste
Ort individueller Geborgenheit und Sinnvermittlung.

Schutz und Förderung von Ehe und Familie sind deshalb Ziel unserer Familienpolitik.

34. Eltern und Kinder, Verantwortung und Autorität
Wer sich für Kinder entscheidet, übernimmt für sie Verantwortung und Pflichten. Erziehung
verbietet autoritäre Bevormundung, erfordert jedoch Autorität, die ihre natürlichste Quelle in
der Vorbildwirkung des Lebens der Eltern hat.

Die Familie ist die Erziehungsgemeinschaft für das Kind, in der die entscheidenden Weichen
für das ganze Leben gestellt werden.

35. Familie
Die Familie gestaltet ihr Zusammenleben in eigener Verantwortung. Die Rechte und
Aufgaben der Eltern müssen vor staatlicher Bevormundung geschützt werden.

Finanzielle Familienhilfen sollen die wirtschaftlichen Grundlagen der Familie sichern und vor
allem der Entwicklung des Kindes zugute kommen. Die DSU sieht die Zukunft des deutschen
Volkes in seinen Kindern begründet.

36. Schutz des ungeborenen Lebens
Die DSU tritt für den Schutz des ungeborenen Lebens ein.

Das Recht auf Leben ist ein Grundrecht. Es kann nicht Aufgabe der Politik sein, das
Einsetzen der Grundrechte zu definieren. Deshalb lehnt die DSU eine Fristenregelung zum
Schwangerschaftsabbruch ab. Sie ist für eine behutsame, die Würde der Frau und ihrer
Familie achtende Beratung und umfassende Unterstützung bei Konfliktsituationen in der
Schwangerschaft und danach, die eine soziale Indikation ausschaltet. Umfassende
Unterstützung für werdende Mütter, Familien und Alleinerziehende mit Kindern ist ein
wichtiger Grundpfeiler der Sozialpolitik der DSU.

37. Familienlastenausgleich
Aufgabe des Staates ist es, den unterschiedlichen Lebensbedingungen durch entsprechende
soziale Leistungen Rechnung zu tragen. Unser politisches Ziel ist es, kinderreichen Familien,
Familien mit behinderten Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen staatliche Hilfe und
Förderung zu gewähren. Erziehungszeit muß grundsätzlich rentenwirksam sein.

38. Wohnungen und Kindereinrichtungen
Die DSU setzt sich für eine familien- und kinderfreundliche Gesellschaft ein. Ihr besonderes
Augenmerk gilt in der Städtebaupolitik familiengerechten Wohnverhältnissen, kindgerechten
Betreuungseinrichtungen unterschiedlicher Trägerschaft sowie dem Ausbau entsprechender
sozialer Dienste.

39. Familie und Gesellschaft
Die Durchsetzung der Chancengleichheit der Geschlechter in Beruf und Gesellschaft ist ein
Grundanliegen unserer Politik. Die DSU tritt für eine höhere Bewertung der Erziehungszeit
von Müttern und Vätern ein. Hausarbeit ist in ihrer sozialen Bewertung der Berufsarbeit
gleichzusetzen.

40. Jugend und Gesellschaft
Der freiheitlich-demokratische Staat verdient und benötigt das Vertrauen und das
Engagement junger Menschen. Die DSU tritt jeder Ideologisierung der Jugend kompromißlos
entgegen. Gleichzeitig fordert und fördert sie die schöpferische Verantwortung der Jugend
für das Gemeinwohl des deutschen Volkes als künftig staatstragende Generation.

Bildung, Wissenschaft und Kultur

41. Bildungspolitik
Bildung, Wissenschaft und Kultur sind zentrale Bereiche einer freiheitlichen Politik.
Bildungspolitik ist ein Fundament der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie soll dem einzelnenHilfe zur Selbsthilfe geben, an der Überwindung sozialer Hindernisse im Sinne eines
Chancenausgleichs mitwirken, die Weitergabe der Kultur und der Prinzipien einer
freiheitlichen Gesellschaftsordnung gewährleisten.

Der im freiheitlichen Föderalismus in Deutschland gewachsene Wertekonsens der
Bildungsziele muß auch in Zukunft Bestand haben.

42. Chancengleichheit im Bildungswesen
Jeder hat das gleiche Recht auf Bildung. Durch eine Vielfalt des Angebotes muß das
Bildungswesen in der Lage sein, individuelle Fähigkeiten zu erkennen und Begabungen des
einzelnen zu fördern. Dabei sollen aber auch Leistungskriterien gesetzt und Leistungswillen
entwickelt werden.

43. Verantwortung des Staates
Der Staat trägt die Gesamtverantwortung für das Schul- und Bildungswesen. Dies
verpflichtet ihn zum Schutz der Bildungseinrichtungen vor verfassungsfeindlichen Aktivitäten.
Im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrages muß die Freiheit der Lehre und der
Lehrenden gewährleistet sein.

44. Schule und Eltern
Erziehungsrecht, aber auch Erziehungspflicht der Eltern sind unveränderliche Grundlagen
unseres Bildungswesens. Die Schule kann ihren Bildungsauftrag nur dann sinnvoll erfüllen,
wenn Eltern, Lehrer und Schüler vertrauensvoll zusammenwirken. Den Eltern muß das
grundsätzliche Entscheidungsrecht über die Schullaufbahnen ihrer Kinder garantiert werden.
Dort, wo Eltern die erzieherischen Anforderungen nicht erfüllen können, muß der Staat
geeignete Hilfe bieten.

45. Allgemeinbildende Schulen
Die DSU tritt für ein nach Eignung und Leistungsfähigkeit der Kinder gegliedertes
Schulwesen ein. Ziel ist ein begabungsgerechtes Bildungsangebot. Hauptschule, Realschule
und Gymnasium entwickeln eigene Profile. Die unterschiedlichen Bildungswege sind für die
Gesellschaft gleichbedeutend und wertvoll. Die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen
Schullaufbahnen muß gewährleistet werden.

Schulen in freier Trägerschaft dienen der Aufgabe, das öffentliche Schulwesen zu
vervollständigen und zu bereichern. Durch finanzielle Existenzsicherung und
schulaufsichtliche Begleitung soll der Staat Bestand und Entwicklung solcher Schulformen
stärken.

Schulen für Behinderte und Kranke muß im gesamten Bildungswesen ein gleichberechtigter
Platz eingeräumt werden. Vorrangige Bildungsziele sind die personale und soziale
Integration der Behinderten und Kranken, die mit ihren individuellen physischen und
psychischen Bedingungen Teil unserer Gesellschaft sind und ein elementares Recht auf
Sicherung ihres Lebensunterhaltes und ihrer Menschenwürde haben.

46. Bildungsziele
Die freiheitliche Demokratie braucht Menschen, die selbstständig urteilen und entscheiden
können. Sie sollen lernen, ihre Würde und Freiheit zu erkennen, Pflichten zu erfüllen und
Rechte zu nutzen, Toleranz und Mitmenschlichkeit zu üben und den demokratischen und
sozialen Rechtsstaat zu gestalten. Dies gilt auch für die Erziehung zu einem
verantwortungsbewussten Umweltverhalten. Die Schule darf den Fragen nach dem Sinn des
Lebens nicht ausweichen. Religions- und Ethikunterricht müssen als selbstständige
Lehrfächer gewährleistet sein.

Geschichtliche Kenntnisse helfen mit, Urteilsfähigkeit zu begründen, nationales
Selbstverständnis zu erwerben, und die Widerstandsfähigkeit gegen extremistische
Verführung zu stärken. Das Angebot musischer Fächer soll die Kreativität der Persönlichkeit
entwickeln.

47. Schule und Lehrer
Entscheidende Bedeutung kommt bei der Verwirklichung der Bildungsziele dem Berufsethos
der Lehrer zu. Die Identifizierung des Lehrers mit den Bildungszielen, vor allem die
Erziehung der Jugend im Sinne des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates, zur Liebe zu
Heimat und Vaterland und die volle Hingabe zum Beruf schaffen das notwendige Vertrauen
zwischen Schüler, Eltern und Lehrern. Die Lehrer müssen in der Lage sein, auf der Basis
einer soliden Fachkompetenz mit hoher pädagogischer Qualifizierung wichtige
Fragestellungen unserer Zeit in den Unterricht einzubringen und die Schüler urteilsfähig zu
machen.

48. Berufliche Bildung
Fundament beruflicher Bildung muss die duale Ausbildung sein, die auf dem Zusammenspiel
zwischen Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen beruht. Das duale System hat zur
hervorragenden Stellung der deutschen Wirtschaft beigetragen.

Die weiterführenden beruflichen Schulen haben sowohl die Aufgabe, für gehobene
Berufspositionen zu qualifizieren als auch berufsbezogen zur Studienberechtigung zu führen.
Damit stellen sie eine zum gymnasialen Bildungsweg gleichwertige Alternative dar.

Die berufliche Schulbildung muss die Bereitschaft und Fähigkeit wecken, sich lebenslang
weiterzubilden. Es ist die eigenverantwortliche Pflicht von Industrie, Landwirtschaft,
Handwerk, Handel, öffentlichem Dienst und freien Berufen, eine ausreichende Zahl von
Ausbildungsplätzen bereitzustellen und für die Weiterbildung der Beschäftigten Sorge zu
tragen.

49. Hochschulen
Aus dem Verständnis der DSU von Bildung und Wissenschaft ist der Staat in besonderer
Weise verpflichtet, ein Hochschulsystem zu unterhalten, das in Universitäten,
Fachhochschulen und Kunsthochschulen eine gründliche praxisnahe fachliche Bildung des
einzelnen und die Förderung wissenschaftlicher Grundlagenforschung und angewandter
Forschung leistet. Einzige Zulassungsvoraussetzung zur Hochschule ist das Abitur oder ein
gleichwertiger Abschluss.

Eine Ausbildung, die auf berufliche Qualifikation abzielt, hat breites Grundwissen zu
vermitteln und auf eine allzu frühzeitige Spezialisierung zu verzichten.

Die Autonomie der Hochschule ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Verwirklichung
des Grundrechts der Freiheit von Forschung und Lehre. Ein wesentliches Merkmal dieser
Freiheit ist das Prinzip der Selbstverwaltung.

Für die finanzielle Grundausstattung der Hochschulen, die es ihnen ermöglicht, ihrer
Verpflichtung in der Lehre nachzukommen und eine unabhängige Forschung zu betreiben,
ist in jedem Fall der Staat verantwortlich. Forschungsmittel von Dritten sind Hilfen für die
Grundlagenforschung oder dienen der Entwicklung anwendungsbezogener Vorhaben.

50. Erwachsenenbildung
Die Erwachsenenbildung ist unverzichtbarer Bestandteil des Bildungswesens. Sie ist nur
dann effektiv, wenn sie rasch auf aktuelle Herausforderungen reagieren kann, dabei
organisatorisch und personell flexibel ist. Voraussetzung dafür ist die Pluralität der Träger. In
der allgemeinen Erwachsenenbildung kommt den Ländern und Kommunen die Funktion zu,
die Rahmenbedingungen für flächendeckende, vielfältige und quantitativ anspruchsvolle
Bildungsangebote zu sichern.

51. Wissenschaft und Forschung
Die Deutung der eigenen Existenz, die Erforschung und Gestaltung der Schöpfung sind
Grundanliegen des menschlichen Geistes. Wissenschaft und Forschung zu fördern, ist
Voraussetzung für die Fortentwicklung unserer Gesellschaft und für die Selbstbehauptung
Deutschlands im internationalen Wettbewerb.

Es ist die Aufgabe des Staates, die materiellen und organisatorischen Voraussetzungen für
die Wissenschaftsentwicklung zu schaffen und den Rahmen der verschiedenen Formen der
Forschungsförderung zu erhalten und auszubauen.

Forschungsfreiheit kommt ohne die ethische Verantwortung des Forschers nicht aus.
Unantastbarkeit der Menschenwürde und des menschlichen Lebens sind Schranken, die
jeder Forschung gesetzt sind.

52. Medien
Die DSU tritt ein für eine freie, vom Staate unabhängige, ein größtmögliches Maß an
Pluralismus garantierende Medienpolitik in Deutschland.

Die Pressefreiheit ist zu wahren.

Der Staat muss die Rahmenbedingungen schaffen, in denen sich die Medien vielfältig
entwickeln können. Einer Monopolisierung ist entgegenzutreten.

Wie alle Freiheit, so muss auch die Medienfreiheit verantwortlich wahrgenommen werden.

Die DSU tritt deshalb für die Festigung und Wiederherstellung des Systems der freiwilligen
Selbstkontrolle aller Medien ein, das an den ethisch-moralischen Werten unserer
Gesellschaft zu orientieren ist. Gerade weil keine Zensur stattfindet, muss die
Menschenwürde eines jeden einzeln gewahrt werden.

53. Kunst und Kultur
In der Begegnung mit der Kunst gewinnt der Mensch ein vertieftes Verständnis vom Leben.
Daher gilt es, der Kunst freie Entfaltungsräume zu schaffen, künstlerische Begabungen zu
fördern und möglichst vielen Menschen eine Beziehung zur Kunst zu eröffnen.

Die kulturpolitische Verantwortung der deutschen Länder verlangt, dass europäisches
Kulturgut im weltweiten Wettbewerb gefördert wird, regionale Unterschiede innerhalb
Europas und innerhalb Deutschlands gleichzeitig erhalten und geschützt bleiben. Aufgabe
der Politik ist es, für künstlerisches Schaffen größtmögliche Vielfalt zu sichern und
unterschiedliche Ausdrucksformen zu tolerieren. Es ist die Pflicht der Künstler, die
Menschenwürde zu achten.

Kultur, die zeitgemäß und zukunftsorientiert ist, lässt sich in einem Volk nur dann gestalten,
wenn geschichtliches Bewusstsein sowohl Mut zum Bekenntnis gegenüber dem kulturellen
Erbe umfasst, als auch eine kritische Haltung gegenüber einer nur oberflächlich betriebenen
Traditionspflege. Die Wahrung und weitere Entwicklung der deutschen Kultur, die ihre
Wurzel im christlich-abendländischen Erbe hat, ist ein besonderes Anliegen der DSU.

Arbeit und Freizeit

54. Beschäftigungspolitik
Persönliche Freiheit ist immer an wirtschaftliche Sicherung gebunden. Deshalb macht es
sich die DSU als Partei für Deutschland in den Bundesländern Berlin, Brandenburg,
Mecklenburg/Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu ihrer Aufgabe, den
sozialen Aspekt beim Aufbau der Sozialen Marktwirtschaft in diesen Ländern besonders zu
entwickeln.

Die DSU will die Soziale Marktwirtschaft als eine Wirtschaftsordnung, in der jeder Bürger das
Recht auf einen seinen Fähigkeiten, seine Ausbildung und seiner Leistung entsprechenden
Arbeitsplatz, die Freiheit der Arbeitsplatzwahl und das Recht auf soziale Absicherung der
Risiken von Krankheit, Invalidität und Alter hat. Dem Staat obliegt es, durch seine
Gesetzgebung und den gezielten Einsatz von Rahmen- und Strukturförderungsmaßnahmen,
durch die Steuerpolitik und Maßnahmen der Raumplanung die Entwicklung der Sozialen
Marktwirtschaft vor allem in diesem Teil des Vaterlandes zu fördern und damit die regionalen
Unterschiede abzubauen. Deshalb macht es sich die DSU zur Aufgabe, den sozialen Aspekt
beim Aufbau in Mitteldeutschland besonders zu entwickeln.

Für die soziale Gestaltung der Gesellschaft ist die Wertschöpfung durch Arbeit unerlässliche
Voraussetzung.

Die Beteiligung jedes einzelnen entsprechend seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten sieht
die DSU als Verpflichtung des Einzelnen gegenüber der Gesellschaft.

Die Förderung von Initiativen und Innovationen hat Vorrang vor arbeitsplatzverteilenden
Maßnahmen. Die Beschäftigungspolitik der DSU ist darauf gerichtet, die Beschäftigung
insbesondere für das eigene Volk zu fördern.

55. Menschliche Arbeitswelt
Der Mensch ist für uns nicht Diener der Maschine oder Lückenbüßer der technischen
Ausstattung. Die DSU wird alle Bestrebungen unterstützen, unzumutbare Belastungen,
gesundheitliche Beeinträchtigungen und vermeidbare Arbeitserschwernisse abzubauen.
Gruppen-und Teamarbeit ermöglichen menschliche Kontakte, eröffnen neue
Mitwirkungschancen und können wirtschaftlich auch erfolgreich sein. Auch im Alltagsleben
muss der Einzelne die Chance haben, mitzugestalten und mitzuentscheiden. Wir treten ein
für einen gerechten Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und
wenden uns gegen alle Formen des Klassenkampfes.

56. Freiheitliche Gestaltung der Arbeitszeit
Die DSU will einen größeren Entscheidungsspielraum des einzelnen bei der Bestimmung der
Tages,-Wochen,-und Lebensarbeitszeit, damit die Übergänge zwischen den
Lebensbereichen und Lebensphasen fließender werden. Flexible Arbeitszeiten kommen der
Familie zugute, erleichtern die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und verbessern die
Fortbildungsmöglichkeiten.

57. Selbstständigkeit und Freiheit der Berufswahl
Die besondere Funktion des Unternehmers ist es, neue Bedürfnisse zu erkennen und sie
kostengünstig, sozial und ökologisch verantwortbar zu befriedigen.

Berufliche Selbständigkeit verwirklicht ein hohes Maß an Freiheit; deshalb müssen die
Bürgerinnen und Bürger zur Selbständigkeit ermutigt, die Möglichkeiten, selbständig tätig zu
sein und zu bleiben, erweitert und gefördert werden.

58. Umfassendes Verständnis von Arbeit
Arbeit ist nicht lediglich Erwerbsarbeit. Die Aufgaben in der Familie, wie Kindererziehung,
Hausarbeit und Krankenpflege, sind wichtige und unentbehrliche Tätigkeiten. Die DSU
betrachtet sie deshalb als der Erwerbstätigkeit gleichwertig.

Die Vorbereitung auf das Alter schließt auch die Möglichkeit sinnvoller Beschäftigungen
außerhalb des Erwerbslebens ein. Die Menschen sollen sich nicht im Alter in die
Nutzlosigkeit gestoßen fühlen.

59. Freizeit
Freizeit bietet die Möglichkeit, sich umfassend weiterzubilden und außerhalb des
Arbeitslebens schöpferische Fähigkeiten zu entfalten. Sie sind gerade für diejenigen eine
Chance zur Selbstverwirklichung, denen die Arbeit hierfür nur begrenzten Raum lässt.

Der Mensch braucht Muße, ausreichend Urlaub und die Gelegenheit zu spielerischer
Tätigkeit, ohne die es keine freiheitliche Kultur gibt. Es ist Sache des einzelnen, wie er seine
Freizeit gestaltet. Seine Wahl ist es, welche Initiative er ergreift, welchen Gruppen er sich
anschließt. Der Staat soll vorrangig die freien Initiativen von einzelnen und Gruppen fördern.

60. Sport und Spiel
Im Spiel entfaltet der Mensch Fähigkeiten, welche in der oft einseitig zweckgerichteten
Arbeitswelt zu wenig gefragt sind. Deswegen gehört sportliche Betätigung zu einem wirklich
umfassenden Bildungs-und Freizeitangebot. Die große Anziehungskraft des Sportes zeigt
auch das Bedürfnis der Menschen, spielerische Freude mit dem Streben nach persönlicher
Leistung, Begegnung und Engagement in der Gemeinschaft zu verbinden.

Wir sind für einen freien und unabhängigen Sport, welcher durch staatliche
Rahmenbedingungen in allen seinen Bereichen gefördert wird. Die Förderung des Freizeit-
und Breitensportes schließt eine angemessene Förderung des Spitzensportes ein.

Einen hohen Stellenwert muss in unserer Gesellschaft die Förderung des Behinderten- und
Rehabilitationssportes einnehmen, da er eine wichtige Lebenshilfe darstellt und zur
Integration der Behinderten im Alltag beiträgt.

61. Verbände und Vereine
Es gilt ein freies vielfältiges Verbands- und Vereinsleben zu fördern. Damit wird der
Gemeinsinn entwickelt, werden Einsatzbereitschaft und Verantwortungsgefühl des einzelnen
für die Gesellschaft erhöht. Insbesondere will die DSU Verbände und Vereine unterstützen,
die sich mit der Jugendarbeit, mit Brauchtumspflege des deutschen Volkes, mit kulturellen
Fragen, mit sportlicher Betätigung oder mit Freizeitbeschäftigung befassen. Die
Gemeinschaft soll hier sowohl steuerliche Vergünstigungen als auch direkte Zuschüsse
leisten.

Insbesondere die Kommunen müssen zu solchen Hilfeleistungen ermuntert werden.
Voraussetzung ist es, dass Verbände und Vereine ihre Offenheit und den Charakter
allgemeinen Interesses wahren.

V. Soziale Marktwirtschaft
62. Freiheit als Fundament
Die Soziale Marktwirtschaft ist eine am Prinzip der Freiheit orientierte gesellschaftliche und
staatliche Ordnung, die dem Menschen dient.

63. Wirtschafts- und gesellschaftspolitisches Programm
Die Soziale Marktwirtschaft ist ein wirtschafts- und gesellschaftspolitisches Programm für
alle. Ihre Grundlagen sind:

-Leistung und soziale Gerechtigkeit

-Wettbewerb und Solidarität

-Eigenverantwortung und soziale Sicherung.

Die DSU will eine Wirtschaftsordnung, in der die persönliche Initiative gefördert und die
Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt sozial verwirklicht wird.
Wir treten entschlossen für die Erhaltung und Durchsetzung der Sozialen Marktwirtschaft ein
und werden ihre freiheitlichen und sozialen Kompetenzen weiterentwickeln. Sie ist wie keine
andere Ordnung geeignet,

- persönliche Freiheit,
- sozialen Fortschritt,
-Eigentum,
-Chancengerechtigkeit,
- Freien Wettbewerb,
-Vertragsfreiheit,
für alle zu verwirklichen und zu sichern.
64. Grundsätze einer wirtschaftlichen Ordnungspolitik
Unsere Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität und ökologische Verantwortung
fordern eine Ordnung der Wirtschaft, in der sich die Menschen frei und sozial entfalten
können.

Unserem Bekenntnis zur Demokratie als Organisationsform des Staates entspricht unser
Bekenntnis zum Markt als freie Organisationsform der Wirtschaft.
Grundlegende Elemente einer marktwirtschaftlichen Ordnung sind:


-Wettbewerb und privates Eigentum,

-Dezentrale Steuerung durch Märkte und Tarifautonomie,

-Freiheit der Verbraucher, der Unternehmen und des Berufes,

-Selbständigkeit und Risikobereitschaft

-Freiheitssicherung durch das Angebot von Alternativen,

-Teilhabe des einzelnen am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt.

65. Freiheit und Wohlstand
Wir treten für die Soziale Marktwirtschaft ein, weil sie größeren geistigen Reichtum und
materiellen Wohlstand als andere Systeme ermöglicht. Wohlstand zu schaffen, ist Aufgabe
unserer Wirtschaftsordnung, denn der Wohlstand ist wichtige Voraussetzung sozialer
Sicherheit.

66. Markt und soziale Gerechtigkeit
Soziale Gerechtigkeit kann der Markt nicht allein aus sich bewirken. Die
Leistungsgerechtigkeit des Marktes ist nicht identisch mit der sozialen Gerechtigkeit. Es gibt
Starke und Schwache, Gesunde und Gebrechliche, Glückliche und Unglückliche. Die
Lebenschancen sind ungleich verteilt, und auch bei gleichen Chancen wird der Erfolg
verschieden sein. Die Soziale Marktwirtschaft fügt Marktordnung und soziale Leistung zu
einem ordnungspolitischen Ganzen zusammen.

67. Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik
Wirtschafts- und Sozialpolitik sind untrennbar miteinander verbunden. Sie begrenzen und
ergänzen sich gegenseitig. Eine Wirtschaftspolitik ohne soziale Gerechtigkeit gefährdet den
sozialen Frieden.

Eine Sozialpolitik ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und wirtschaftliches
Wachstum beraubt sich selbst ihrer Einnahmequellen. Für die DSU sind deshalb
angemessenes wirtschaftliches Wachstum, Geldwert und Preisstabilität sowie
Vollbeschäftigung unerlässlich für den Bestand der sozialen Sicherheit und
Leistungsfähigkeit.

Die DSU tritt für eine deutsche Interessen wahrende Finanzpolitik und den Erhalt einer
stabilen Währung in Deutschland ein.

Wirtschaftsordnung

68. Staatliche Ordnungspolitik
Aufgabe staatlicher Ordnungspolitik ist es, Eigeninteresse und Gemeinwohl in Einklang zu
bringen. Dazu setzt der Staat den Rahmen des Wettbewerbes. Er garantiert freie
Vertragsgestaltung, Eigentum und die Grenzen dieser Rechte. Der Staat bestimmt in den
Grundzügen das Arbeitsrecht unter Wahrung der Tarifautonomie. Ziele sind dabei das
Gemeinwohl und die Förderung der Leistungsbereitschaft. Staatliche Ordnungspolitik muss
den sozialen Ausgleich und die wirtschaftliche Chancengleichheit auch zwischen den alten
und neuen Ländern garantieren.

69. Sicherung des Wettbewerbs
Die DSU tritt für eine konsequente Wettbewerbspolitik ein, die die Aufrechterhaltung und
Belebung eines Wettbewerbes zwischen Klein-, Mittel- und Großunternehmen gewährleistet
und den Missbrauch von Marktmacht bekämpft.

70. Mittelstand und Selbständigkeit
Die DSU unterstützt und fördert einen breiten und leistungsfähigen Mittelstand als einen
Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft. Strukturelle Nachteile sind durch Maßnahmen der
Steuerpolitik, der Wettbewerbspolitik, der Kreditpolitik, des öffentlichen Auftragswesens und
durch gezielte Maßnahmen für eine eigenständige Förderung und Entwicklung
auszugleichen.

Die DSU setzt sich für die Sicherung der Chancengleichheit des Mittelstandes in der
europäischen Gemeinschaft und im internationalen Wettbewerb ein. Nachteile aufgrund
unterschiedlicher staatlicher Rahmenbedingungen sind durch steuerpolitische Maßnahmen
und durch Angleichung gesetzlicher Bestimmungen aufzuheben.

71. Verbraucherpolitik
Verbraucherpolitik dient dem Schutz jedes Bürgers als Konsument von Waren und
Dienstleistungen. Die Wahlfreiheit des Verbrauchers muss durch Produktvielfalt gesichert
werden. Eine sachgerechte Produktinformation ist das Recht und der Sinn der Werbung. Ein
wertneutraler Vergleich von Produkten und Dienstleistungen muss gesichert sein.

72. Eigentum
Wettbewerb und Eigentum ergänzen sich. Privates Eigentum ist ein Grundpfeiler der
Sozialen Markwirtschaft. Persönliches Eigentum gibt dem Bürger
Entscheidungsmöglichkeiten und erhöht damit seine persönliche Freiheit. Privates Eigentum
kann auf Dauer nur garantiert werden, wenn es breit gestreut ist. Alle Bürger sollen die
Chance des Zuganges zu den verschiedenen Formen des Eigentums erhalten.

Die Bildung von Vermögen in der Hand von Arbeitnehmern ist eine soziale Notwendigkeit,
um wirtschaftliche Abhängigkeiten abzubauen.

Bei dem Wunsch nach Eigentum spielt das eigene Haus und die eigene Wohnung eine
große Rolle. In der Umwandlung von öffentlichem Wohnbesitz in Eigentumswohnungen
sehen wir eine ebenso wichtige Möglichkeit der Eigentumsbildung wie im Neubau privater
Wohnungen.

73. Mitbestimmung
Die betriebliche Mitbestimmung und Mitverantwortung der Arbeitnehmer gehören zu den
Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft.

74. Tarifautonomie
Die DSU ist für freie Gewerkschaften und freie unternehmerische Tätigkeit. Das schließt die
Tarifautonomie als ein wesentliches Ordnungselement der Sozialen Marktwirtschaft ein.

75. Wirtschaftliche Ziele
Vollbeschäftigung, Geldwertstabilität, wirtschaftliches Wachstum und Sicherung der
ökologischen Lebensgrundlagen sind Ziele unserer Wirtschaftspolitik.

76. Verkehr
Zur Chancengleichheit gehört auch die Angleichung der Infrastruktur innerhalb
Deutschlands, d.h. der Bau von modernen Eisenbahnen, Straßen u.ä.. Diese Strukturpolitik
dient insbesondere der Ansiedlung von Unternehmen in wirtschaftlich schwachen Regionen
mit dem Ziel der Ausgewogenheit der Wirtschafts- und Arbeitsmarktstruktur.

Die DSU tritt für eine ausgewogene Entwicklung der Verkehrssysteme ein. Individual- und
öffentlicher Verkehr bedingen und ergänzen einander.

Die Entwicklung des Schienen- und Straßenverkehrs genießt Priorität gegenüber ökologisch
nachrangigen Belangen.

Öffentliche Aufgaben

77. Begründungszwang für staatliche Tätigkeit
Alle staatlichen Aufgaben, Gesetze, Maßnahmen und Ausgaben sind auf ihre Notwendigkeit,
Vertretbarkeit und rationelle Durchführung zu überprüfen. Staatliches Handeln muss für die
Bürger vorhersehbar und kontrollierbar werden. Eine Selbstbindung des Staates an den vom
ihm gesetzten Rahmen und seine Orientierungsdaten sind deshalb ebenso erforderlich, wie
die Kontrolle und Verantwortung für seine Entscheidungen und ihre Folgen.

78. Prinzipien der Sozialen Markwirtschaft auch außerhalb der gewerblichen
Wirtschaft
Die Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft sind nicht auf den Bereich der gewerblichen
Wirtschaft beschränkt. Sie sind auch in Bereichen wie dem Gesundheits- und Bildungswesen
oder dem Umweltschutz anwendbar. Das Angebot kann in diesen Bereichen nicht wie bei
industriellen Gütern und Dienstleistungen über Märkte gesteuert werden. Güter und
Leistungen dieser Bereiche können jedoch dezentralisiert und leistungsbezogen im
Wettbewerb erbracht werden. Unsere Politik strebt freiheitliche und soziale Lösungen auch in
diesen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft an.

79. Steuer- und Finanzpolitik
Die Steuerpolitik muß den Grundsatz der gerechten Besteuerung verwirklichen und darf
private Initiative und Leistungswillen nicht behindern.
Ein einfaches, durchschaubares Steuerrecht soll die Lasten gerecht verteilen.
Steuervergünstigungen sind zur Sicherung der Chancengleichheit, insbesondere zum
Ausgleich struktureller Nachteile, notwendig

79.a) Kommunalpolitik

Die DSU tritt für eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ein. Sparsamkeit der
öffentlichen Hand ist ein verbindlicher Grundsatz kommunaler Ausgabenpolitik.

Ordnungsgelder u.ä. dürfen nicht zu versteckten Sondersteuern werden. Insbesondere bei
Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben und der Erhebung von Gebühren und Beiträgen
haben die Grundsätze von Transparenz und Mitbestimmung zu gelten.

Landwirtschaft

80. Agrarpolitik für einen freien deutschen Bauernstand
Deutschland braucht eine leistungsfähige Landwirtschaft mit vielfältigen und
gleichberechtigten Betriebsformen auf privatrechtlicher Grundlage.

Die Erzeugung hochwertiger Nahrungsmittel und nachwachsender Rohstoffe muss dem
freien Bauernstand einen angemessenen Anteil an der allgemeinen Einkommensentwicklung
in Zusammenarbeit mit einer modernen Nahrungsgüterwirtschaft sichern.

In diesem Prozess sind die Umwelt und die Landschaft zu erhalten, zu pflegen und
weiterzuentwickeln sowie, besonders in Mitteldeutschland, wieder herzustellen.

Die Schaffung und Erhaltung bäuerlicher Familienbetriebe in wettbewerbsfähigen Formen
und Größen sind ein besonderer Schwerpunkt, um den ländlichen Raum als Kulturgut und
Stätte der Erholung zu bewahren und zu gestalten.

Gemeinsam müssen Agrar-, Kommunal-, Finanz-, Sozial- und Wirtschaftspolitik den
notwendigen Strukturwandel in der Landwirtschaft durch umfassende Maßnahmen mit der
Zielsetzung begleiten, den deutschen Bauernstand als Ganzheit lebensfähig zu machen.

Die DSU fordert und unterstützt eine Reform der Agrarpolitik der EU zur Stärkung ihrer
Position im Weltmaßstab mit der Aufgabenstellung, eine leistungsfähige deutsche
Landwirtschaft mit einem gesunden Bauernstand zu erhalten und die Interessen der Forst-,
Fisch- und Gartenbauwirtschaft zu wahren.

Das Landwirtschaftsanpassungsgesetz ist zu nivellieren.

Soziale Ordnung

81. Aufgaben der Sozialpolitik
Die Sozialpolitik der DSU ist begründet auf den Prinzipien der Solidarität und der

Chancengleichheit und orientiert sich am Leitbild des selbstverantwortlichen Bürgers.
Die DSU tritt für eine soziale Ordnung ein, in der der einzelne und die Gemeinschaft
einander wechselseitig verpflichtet sind.


Zu den wichtigsten Aufgaben einer am Menschen orientierten Sozialpolitik gehört es

-die Sicherung der menschlichen Würde und Existenz

-die Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen

-die individuelle Sicherheit durch Vorsorge gegen Wechselfälle des Lebens und

-den sozialen Ausgleich für die Familie

zu gewährleisten.

82. Gesundheitspolitik
Die Gesundheitspolitik der DSU erstreckt sich als wesentlicher Bestandteil einer
freiheitlichen Gesellschaftspolitik auf das gesamte Leben, vom Schutz des ungeborenen bis
hin zum alten Menschen. Gesundheit ist eine wichtige Voraussetzung für die volle Entfaltung
des Menschen.

Ein Ziel dieser Politik ist die Schaffung eines umfassenden Systems von Aufklärung,
Vorbeugung, Heilung und Wiedereingliederung sowie entsprechender sozialer Dienste, die
dem einzelnen unabhängig von seiner wirtschaftlichen und sozialen Lage zugänglich sind.

Die Gesundheitspolitik muss zudem darauf gerichtet sein, die eigene Verantwortung für die
Gesundheit zu wecken und zu fördern. Sie kann auf Wirtschaftlichkeit nicht verzichten. Dabei
kommt es auf ein verantwortungsbewusstes Zusammenwirken aller Beteiligten an.

83. Ältere Menschen und Solidargemeinschaft
Für die DSU ist der ältere Mensch ein Mitbürger, der seinen Beitrag für die Gesellschaft
geleistet hat, immer noch leistet und gebraucht wird. Den älteren Menschen muss eine
selbständige und eigenverantwortliche Lebensführung ermöglicht werden, die ihren sozialen
Besitzstand sichert und verhindert, dass sie zu Bittstellern werden. Dies erfordert
einkommensbezogene Renten sowie die materielle Sicherung für den Pflegefall. Der Familie
kommt in der Betreuung älterer Menschen eine besondere Verpflichtung zu, die ihr nicht
einfach abgenommen werden kann.

84. Integration behinderter Menschen
Die DSU tritt für die Sicherung von Lebensqualität und Unterhalt behinderter Menschen ein.
Im besonderen müssen das Recht auf Ausbildung und Arbeit sowie die Teilnahme am
gesellschaftlichen Leben gesichert sein. Dabei sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen
so zu gestalten, dass eine Diskriminierung dieser Menschen ausgeschlossen wird.

85. Soziale Sicherung
In unserer freiheitlichen Sozialordnung muss der einzelne auch auf dem Gebiet der sozialen
Sicherung Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten haben. Der Schutz gegen Wechselfälle
des Lebens muss in gegenseitiger Verpflichtung des einzelnen und der Gesellschaft
gewährleistet sein. Dies gilt insbesondere für diejenigen Menschen, die ihr Leben oder ihre
Gesundheit zum Wohle und Schutz für die Gemeinschaft eingesetzt und Schaden
genommen haben.

Die DSU tritt für den Umbau der Sozialsysteme ein. Eigenverantwortung und Prinzipien der
nationalen Solidarität ergänzen und bedingen einander.

Die DSU fühlt sich besonders verpflichtet gegenüber den Schwachen, Hilfsbedürftigen,
Notleidenden und sozial Benachteiligten. Jedem muss eine Teilnahme am Leben der
Gesellschaft ermöglicht werden.

VI. Lebensraum Umwelt
86. Umweltpolitik
Die Erhaltung der natürlichen Grundlagen des Lebens ist ein ständiger Auftrag an alle
Generationen.

Aus der Sicht der DSU sind technischer Fortschritt und qualitätsorientiertes Wachstum
unverzichtbar; sie stehen in keinem unüberbrückbarem Gegensatz zur Bewahrung der
Schöpfung.

Die Vermeidung ökologischer Störungen hat prinzipiellen Vorrang vor deren nachträglicher
Beseitigung. Die Rahmenbedingungen für den Umweltschutz hat der Staat ordnungspolitisch
zu setzen. Darüber hinaus ist eine grenzübergreifende, einheitliche Umweltgesetzgebung
kurzfristig einzufordern.

Für die Reinhaltung von Wasser, Luft und Boden, die Lärmbekämpfung, die Abfall- und
Kontaminationsbeseitigung sowie den Schutz sowohl allen Lebens als auch von Kultur- und
sonstigen Sachgütern soll das Verursacherprinzip als bewährtes marktwirtschaftliches
Lenkungselement gelten. An umweltrelevanten Entscheidungen sind Länder und Kommunen
angemessen zu beteiligen.

Eine erfolgreiche Umweltpolitik setzt komplexes Denken sowie Verantwortungsbewusstsein
und Erfurcht vor dem Leben beim einzelnen Bürger voraus.

87. Rohstoff- und Energieversorgung
Der sparsame Umgang mit Rohstoffen und Energie ist Grundanliegen unserer Politik.

Die Entwicklung neuer Produkte und Technologien muss die Voraussetzungen für den
sparsamen Einsatz von Rohstoffen und Energie, z.B. durch Kreislaufwirtschaft, sowie für die
Rückgewinnung von Rohstoffen und Energie aus Abfall und Abwärme schaffen. Zunehmend
sind regenerative Energiequellen zu erschließen und nachwachsende Rohstoffe zu nutzen.

Um wirtschaftliches Wachstum, Wohlstand und soziale Sicherheit zu gewährleisten, ist eine
störungsfreie und kostengünstige Rohstoff- und Energieversorgung notwendig. Nur die
marktwirtschaftliche Ordnung kann den schrittweisen Ersatz immer knapper werdender
Rohstoffe durch ausreichend vorhandene erzielen. Für die Deckung des zukünftigen
Energiebedarfs sind alle konventionellen Energieträger heranzuziehen, deren
umweltverträglicher Einsatz gegeben ist. Bedingung für die Nutzung der Kernenergie sind
der umfassende Schutz von Leben und Gesundheit der Bürger sowie eine gefahrlose
Entsorgung.

88. Wohnen und Wohnumwelt
Die menschengerechte Wohnung und Wohnumwelt ist für die DSU Leitbild ihrer Wohnungs-
und Städtebaupolitik. Sie muss dem Bürger über das Angebot an materiellen Gütern hinaus
Teilhabe am Gemeinwesen und dauerhafte Verbundenheit mit seiner Heimat ermöglichen.
Dies erfordert überschaubare Stadt- und Gemeindestrukturen. Für die Menschen in Stadt
und Land sollen gleichwertige, nicht gleichförmige Lebensbedingungen gesichert werden.
Die kommunale Bauleitplanung muss das Wohnumfeld vor Beeinträchtigungen und Schäden
sichern und gewährleisten, dass durch Infrastrukturmaßnahmen ihre Umweltqualitäten
gesichert bleiben. Hauptziel der Wohnungspolitik muss die ausreichende Versorgung des
eigenen Volkes mit Wohnraum zu sozial vertretbaren Mieten und die breite Streuung von
Eigentum an der eigengenutzten Familienwohnung sein.

Die Wohnungspolitik bedarf der nachhaltigen Förderung durch die öffentliche Hand, sowie
einer ergänzenden Unterstützung durch die Steuerpolitik.

Instandsetzung, Modernisierung und Denkmalspflege sowie die Verbesserung der
Umweltverhältnisse haben Vorrang vor der Erschließung neuer Baugebiete.

VII. Deutschland in der Welt
89. Deutschland in Europa
Die DSU arbeitet mit am Aufbau eines friedlichen, wirtschaftlich starken und stabilen Europa,
das eine wesentliche Voraussetzung für die Bewältigung globaler Aufgaben ist. Die DSU tritt
für eine Erweiterung der EU durch Beitritt der Staaten der europäischen Freihandelszone
ein. Ost- und südosteuropäische Staaten sind als Mitglieder aufzunehmen, sobald deren
politischer, wirtschaftlicher und sozialer Status es ermöglichen. Die DSU will einen
europäischen Bund souveräner Staaten. Sie strebt weder einen zentral regierten
europäischen Bundesstaat noch ein Europa der Regionen an. Der Nationalstaat ist in seiner
modernen Ausprägung auch in Europa nicht überholt. Weder die deutsche Rechtsordnung
noch der föderative Aufbau Deutschlands können „europäisiert“ werden. Die Deutschen
müssen nach der wiedergewonnenen Einheit ihren Staat mit gleichen Lebensbedingungen
für alle Bürger gestalten.

In einem Europa der Vaterländer sind überregionalen Einrichtungen nur die Rechte zu
übertragen, die der Binnenmarkt und eine enge europäische politische Zusammenarbeit
tatsächlich erfordern.

Eine souveräne Währung ist Voraussetzung für eine eigenständige Wirtschafts- und
Sozialpolitik. Eine supranationale Währung vermag den europaweit unterschiedlichen
Wirtschafts-und Sozialstandards nicht gerecht zu werden. Eine Beeinflussung dieser
Standards durch Steuerung der Geldpolitik würde zukünftig nicht mehr möglich sein. Die
DSU fordert deshalb die Aufhebung der Verträge über eine europäische Währungsunion und
den Erhalt bzw. die Wiedereinführung einer nationalen Währung.

90. Recht auf Heimat und Volksgruppenrechte
Die DSU tritt für das Recht auf die angestammte Heimat ein und verurteilt Vertreibung in
jeder Form. Die DSU betrachtet, wie in der Charta der Heimatvertriebenen aus dem Jahre
1950 festgeschrieben, das Heimatrecht als unveräußerliches Menschenrecht.

Die DSU unterstützt die Heimatvertriebenen bei der Wiedergewinnung und Erhaltung ihrer
Identität und bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen. Gleiches gilt für die
deutschen Aussiedler und ihre menschenwürdige Eingliederung in ihre neue Heimat. Es gilt
das geistig-kulturelle Erbe der Heimat zu erhalten, lebendig weiterzuentwickeln und in das
geistige Leben unseres Vaterlandes einzubringen.

Die DSU fordert die weltweite Anerkennung eines allgemeinen Volksgruppenrechtes, das
geeignet ist, gefährliche Krisen in jenen Gebieten zu beseitigen, in denen mehrere Völker
und Volksgruppen zusammenleben.

91. Deutschland und die Vereinten Nationen
Die DSU unterstützt die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen.
Deutschland ist als souveräner Staat Mitglied der Vereinten Nationen. Mit der Souveränität
Deutschlands sind die Feindstaatenklauseln der Charta der Vereinten Nationen nicht mehr
vereinbar. Deshalb tritt die DSU für eine entsprechende Änderung der Charta ein.
Deutschland muss seine durch die Herstellung der staatlichen Einheit und Wiedererlangung
der vollen Souveränität gestiegene Verantwortung auch für den Weltfrieden wahrnehmen.
Die DSU tritt für eine aktive Teilnahme bei der Formulierung und Durchführung
internationaler Maßnahmen zur Sicherung des Weltfriedens ein.

92. Entwicklungspolitik
Freiheit und Fortschritt für das eigene Volk gibt es auf Dauer nur, wenn Hunger und Not in
der Welt wirksam bekämpft werden und alle Völker an den Entwicklungen der Zukunft
teilhaben können. Die DSU sieht in der Entwicklungspolitik einen Beitrag zum inneren
Frieden in den Entwicklungsländern und zum Frieden in der Welt.

Projekte der Entwicklungshilfe sind so anzulegen, dass sie Grundlagen für eine
eigenständige Entwicklung im Empfängerland schaffen. Entwicklungshilfe soll nicht nur der
wirtschaftlichen Entwicklung und der Vermeidung von materieller Not dienen, sondern auch
die demokratische, freiheitliche und pluralistische Entwicklung des jeweiligen Staatswesens
zum Ziel haben. In keinen Falle darf Entwicklungshilfe Regime stabilisieren, die hochrüsten
oder die die Menschenrechte missachten.

VIII. Unser Weg in die Zukunft
93. Ziele unserer Politik
Die DSU stellt sich als Partei für alle Deutschen den Herausforderungen unserer Zeit. Sie
sieht sich durch ihre Rolle bei der Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands im
Besonderen verpflichtet, die soziale, wirtschaftliche und geistige Einheit unseres Vaterlandes
entschieden zu befördern. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt naturgemäß in
Mitteldeutschland; sie wird sich jedoch dabei ihrer Verantwortung für Deutschland als
Ganzes nicht entziehen.

Die DSU ist die wirklich nationale, konservative und soziale Kraft in Mitteldeutschland. Ihre
Ideale sind auch in der Zukunft von zentraler Bedeutung für die demokratische Kultur der
Freiheit und nationalen Identität.

Unsere Politik ist gerichtet auf

-die Durchsetzung der Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft und Umsetzung einer
sozial und ökologisch ausgewogenen Wirtschafts- und Finanzpolitik,

-die Wiederherstellung, den Schutz und die Erhaltung einer intakten Umwelt,

-die Durchsetzung von Recht und Ordnung,

-die Förderung der privaten bäuerlichen Betriebe und ihre Existenzsicherung,

-die Stärkung des Föderalismus und die Erhöhung der Eigenverantwortung der
Länder und Kommunen,

-die konsequente Bewältigung der kommunistischen Vergangenheit,

-die Eindämmung des Einwanderungsstromes und die Verhinderung des
Asylmissbrauchs,

-die Bewahrung deutschen Kulturgutes und der Tradition deutscher Geistesgeschichte
als Grundlage einer lebensbejahenden, ideologiefreien Kultur für Deutschland,

-die umfassende Bildung und Erziehung unserer jungen Menschen im Geiste der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der Toleranz und der Weltoffenheit sowie
der Liebe zu Heimat und Vaterland,

-die gesamteuropäische Integration und Zusammenarbeit unter Wahrung der
Souveränität der europäischen Staaten.

Die DSU ist als christlich-konservative Kraft in Deutschland unverzichtbar geworden.